1. Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.
2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Die vom Mitarbeiter der ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers / Vermieters. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die angebotenen Objekte nicht anderweitig verkauft / vermietet werden.
4. Entgeltliche Tätigkeiten auch für den anderen Teil sind ausdrücklich gestattet.
5. Die ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.
6. Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 6% zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8% über dem Basiszinssatz.
7. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Die Höhe der Provision steht immer explizit im Exposé des jeweiligen Objektes.
8. Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.
9. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
10. Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich der ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen. Die ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.
11. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
12. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg, durch die Geschäfts-führung.
13. Die ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg kann als unabhängiger Makler sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden.
14. Die Mitarbeiter der ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg können die Gesellschaft nur in beschränktem Umfang vertreten. Darüber hinaus gehende Erklärungen geben sie im eigenen Namen ab.
15. Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
16. Soweit gesetzlich zulässig, gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Nürnberg.